Hauseigentümer & Mieter aufgepasst
GEFAHR VON OBEN Eiszapfenbeseitigung durch Feuerwehr – Kostentragungspflicht Beseitigt die Feuerwehr gefährliche Eiszapfen an einer Hausfront bzw. am Hausdach zum Schutze des öffentlichen Verkehrsraums, so muss der Hauseigentümer die diesbezüglich anfallenden Kosten
Sind Mieter verpflichtet, etwas dagegen zu tun? Oder liegt das in der Verantwortung des Vermieters? Das hängt nicht zuletzt davon ab, was für ein Haus es ist.
Ein glatter Gehweg oder Eiszapfen am Dach können im Winter für Passanten gefährlich sein.
Das gilt, wenn er ihnen im Mietvertrag sämtliche Verkehrssicherungspflichten für das Haus überträgt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 433 C 19170/11) weist der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland hin. Der Mieter muss dann darauf achten, dass von dem Gebäude keine Gefahren für Dritte oder fremdes Eigentum ausgehen.
Auch Dachlawinen muss man vorbeugen
So ist der Mieter in diesen Fällen auch verpflichtet, Eiszapfen zu beseitigen und Dachlawinen vorzubeugen. Wird durch diese etwa das Auto eines Besuchers beschädigt, muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter bestehen nicht.
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