Kommen Sie Ihrer Pflicht nach!
Das Gesetz fordert, dass Arbeitnehmer/Innen über Gefährdungen die bei der Benutzung mit Arbeitsmitteln entstehen können, informiert und unterwiesen werden (§§12 u.14 ASchG).
Grundlage dafür liefern folgende Regelungen:
DGUV Vorschrift 1 (Grundsatze der Prävention)
DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 (Betreiben von Hebebühnen)
DGUV Grundsatz 308-008 (Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen).
Arbeitgeber müssen weiterhin jährlich eine dokumentierte Unterweisung für Ihre Mitarbeiter (auch geschulte Bediener) durchführen. Möchten Sie, dass wir dies für Sie übernehmen, sprechen Sie uns an! Mit der FoxCard können Sie nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten als Arbeitgeber nachgekommen sind.
Ihre Vorteile:
1. Theoretische Ausbildung
2. Theoretische Prüfung
3. Praktische Ausbildung
4. Praktische Prüfung
Nach der Teilnahme an dieser Schulung können Sie sicher sein, dass Ihre Mitarbeiter effizient und fachgerecht mit Arbeitsbühnen umgehen können.
Die Schulung findet in unserem Schulungszentrum auf dem Betriebsgelände in Ronnenberg statt und dauert ca. 8 Stunden. Eine Mindestteilnehmeranzahl von 5 Personen und ein Mindestalter jedes Teilnehmers von 18 Jahren sind Voraussetzung.
Alle Schulungsteilnehmer erhalten ein Zertifikat und einen Bedienerausweis in Scheckkartenform. Diese Unterlagen weisen Ihren Mitarbeiter als geprüften Bediener für Arbeitsbühnen in Deutschland aus. Der Bedienerausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Ihre Mitarbeiter erhalten Getränke und ein warmes Mittagessen in unseren Räumlichkeiten. Wir stellen eine PSA gegen Absturz für den Schulungstag.
Bereitstellung der Ausbildungsgeräte für alle Kategorien.
Mitzubringen sind:
Wünschen Sie einen Schulungstag in Ihrem Betrieb oder eine Schulung mit einer größeren Gruppe, beraten wir Sie gern Individuell.
Alle weiteren Informationen über die Kosten und den Ablauf erhalten Sie direkt von uns.
Schicken Sie Ihre Anfrage an: schulung@fox-mietlift.de